Nicht immer ist Schweiz drin, wo Schweiz drauf steht – das Schweizer Glücksspielgesetz

neues Schweizer GlücksspielgesetzDie Schweizer rühmen sich aufgrund ihrer Uhren, der Schokolade und dem Käse und die Spielbanken rühmen sich ebenfalls ihrer Swissness. Doch das aus einem ganz anderen Grund: um die Internetsperren gegen ausländische Anbieter zu rechtfertigen. Jedoch gibt es ein Problem, dort wo Schweiz drauf steht, muss nicht immer Schweiz drin enthalten sein.

Das Spiel: Gut gegen Böse

Geht es um das Glücksspielgesetz, dann ist es ein Bild, das von denSchweizer Casinos nur allzu gern gezeichnet wird. Sie, die brav ihre Abgaben an den Staat leisten und auf der anderen Seite die bösen, hinterhältigen Anbieter, die online illegal ihre Spiele anbieten und auf die Spielbankenabgabe und den Spielerschutz pfeifen. Die Absicht, die damit verfolgt wird, liegt auf der Hand: Die Verteufelung der ausländischen Online-Anbieter soll die ungeliebten Netzsperren rechtfertigen, die am kommenden Mittwoch im Parlament zur Diskussion stehen. Kommen diese Sperren zum Tragen, dann würden die Schweizer keinen Zugang mehr auf die Webseiten der ausländischen Anbieter haben, da diese blockiert sind. Damit wären die Spieler gezwungen, die online Angebote der Schweizer Spielbanken zu nutzen. Im anderen Fall würde das Geld weiterhin ins Ausland fließen – so die Warnung der Spielbanken.

Die Schweizer Spielbanken?

Glücksspiel SchweizWirft man einen Blick auf die Besitzstruktur der Schweizer Spielbanken, dann liegt eine ganz andere Vermutung nahe. Denn von den 21 Spielbanken sind 12 zumindest teilweise in ausländischer Hand. Zu 100 % gehören die Casinos in St. Moritz, Freiburg, Locarno und Mendrisio dem österreichischen Casino-Riesen Novomatic oder der Groupe Lucien Barriere aus Frankreich. Die weiteren vier Spielbanken weisen ausländische Mehrheitsbeteiligungen auf: Jura (99,9 %), Basel (95,1 5), Montreux (77.8 %) und Crans-Montana (57 %). Das bedeutet im Klartext, dass ein doch sehr ansehnlicher Teil der Gewinne der hiesigen Casinos ins Ausland abfließt.
Ausländische Casino-Giganten sind Eigentümer Schweizer Spielbanken.
Somit kann nicht die Rede sein von einheimischen Casinos, wie Django Betschart von Dr. Borer Consulting erklärt. Er vertritt die ausländischen Online-Casinos und kämpft gegen die Netzsperren. Betschart sagt weiter aus, dass der Schweizer Wirtschaft keinesfalls geholfen wird, wenn der Markt abgeschottet wird. Des Weiteren ist er der Ansicht, dass die Besitzverhältnisse deutlich beweisen, dass die ausländischen Anbieter durchaus in der Lage sind, die Auflagen zu erfüllen. Aus diesem Grund sollten nicht nur die landbasierten Casinos und Spielbanken online Glücksspiel anbieten dürfen, sondern auch reine Online-Casinos aus dem Ausland. Im Gegenzug seien die Anbieter bereit, die Spielbankenabgabe zu zahlen und die Spieler vor der Spielsucht zu schützen.
Eine ganz andere Ansicht verfolgt der CVP-Nationalrat Karl Vogler (OW). Er möchte bzw. will die ausländischen Online-Anbieter durch Netzsperren vom Schweizer Glücksspielmarkt fernhalten. Er sieht einen deutlichen Unterschied zwischen den landbasierten Casinos, die teilweise in ausländischer Hand sind und den reinen ausländischen online Casinos. Er erklärt, dass die Schweizer Anbieter ihren Sitz in der Schweiz haben und somit dem Schweizer Recht unterstehen. Aus diesem Grund ist es, möglich diese zu belangen, wenn sie gegen die Auflagen verstoßen. Das sähe bei den Online-Anbieter die ihren Sitz teilweise in Malta oder Gibraltar haben ganz anders aus. In diesem Fall sind dem Schweizer Staat die Hände gebunden und kann nichts dagegen tun, wenn der Anbieter die Spielbankenabgabe nicht entrichtet.

Es ist eine Frage des Vertrauens

Django Betschart entgegnet auf die Äußerungen Voglers, dass die ausländischen Anbieter durchaus dazu bereit seien, in der Schweiz eine Firma zu gründen. Damit wäre es möglich, das Schweizer Recht durchzusetzen. Dabei verweist Betschart auf einen entsprechenden Antrag, der dem Parlament vorläge. Demnach ist es allen Anbietern erlaubt, eine Lizenz für ein Online-Casino zu beantragen, sofern sie einen Sitz in der Schweiz haben. Dabei wäre die Voraussetzung, ein landbasiertes Casino zu betreiben, hinfällig um Glücksspiel online anzubieten.
Diesen Beteuerungen misstraut Karl Vogler und erklärt, dass die ausländischen Anbieter jahrelang illegal ihr Glücksspiel-Angebot offeriert haben und plötzlich soll man ihren trauen. Das würde er nicht tun.

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