In Niedersachsen kochen die Gemüter in der Automatenwirtschaft derzeit richtig hoch. Denn vor wenigen Tagen wurde eine Anweisung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Niedersachsen den Vollzugsbehörden des Landes in einem neuen Anschreiben zugestellt. Darin geht es um den Umgang mit Spielhallen, die ab dem 30. Juni 2017 durch die Änderung des Glücksspielstaatsvertrages über keine gültige Lizenz mehr verfügen, eine Spielothek zu betreiben.
In Niedersachsen ist die Umsetzung des neuen Glücksspielgesetzes, beispielsweise im Vergleich zu Berlin deutlich humaner ausgefallen und zwischen den einzelnen Spielhallen müssen hier nur 100 Meter Abstand liegen – doch eben dieser kleine Vorteil wird nun durch die Anweisung des Ministeriums zunichtegemacht.
Die Vollzugsbehörden werden mit dem Schreiben angewiesen, alle Spielstätten, die ab dem 30. Juni 2017 keine gültige Lizenz mehr besitzen, umgehend zu schließen. Dafür sollen entsprechende Schließungsverfügung erlassen und als umgehend vollziehbar erklärt werden. Das brisante an dieser Vorgehensweise ist, dass die bei den Behörden anhängigen Genehmigungsverfahren bis zum 31. März 2017 – also, welche Spielothek erhalten bleibt und welche schließen muss – abgeschlossen und die entsprechenden Aufforderungen zur Aufgabe der Spielothek verschickt sein sollen, aber bis zu diesem Zeitpunkt noch viele Gerichtsentscheide offen sein werden. Gerade der Umstand, dass es bis heute noch nicht geklärt ist, ob der Losentscheid oder per Zufall über die Aufgabe des Gewerbes und damit der einzigen Existenzgrundlage der Betreiber überhaupt rechtes ist, sorgt für eine gewaltige Verärgerung.
Für die Betreiber bedeutet der Umstand der sofort zu vollziehenden Schließungen. Neben den ohnehin bereits anhängigen Klagen über den Losentscheid.
Der Automatenverband Niedersachsen lädt seine Mitglieder am 02. März ins Congress Hotel am Stadtpark in Hannover ein. Die Sonderversammlung findet auf Grund der nun verschärften Problematik durch die neue Anweisung an die Vollzugsbehörden durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr statt. Im Rahmen der Versammlung sollen nochmals alle heiklen Punkte angesprochen und einige Wege aus der Misere aufgezeigt werden.
Besonders interessant dürfte bei diesem Treffen vor allem die Vorträge der Justiziare des Bundesverbandes der Automatenunternehmer werden. Sie werden sehr genau auf die verschiedenen Möglichkeiten eingehen, mit denen sich die Betreiber gegen das Losverfahren wehren können, sofern sie hierüber keine neue Konzession erhalten, um ihr Gewerbe fortzuführen. Zudem werden auch gerichtliche Wege aufgezeigt, um das Etablissement auch nach der Schließungsverfügung mit der Anordnung zum sofortigen Vollzug nach dem 30. Juni 2017 für die Kunden offenzuhalten.
Der Unmut ist trotz der Unterstützung des BA in der gesamten Branche deutlich spürbar und so wurde die bisherige Entwicklung um den Glücksspielstaatsvertrag in Niedersachsen, von dem hauseigenen Justiziar Stephan Burger in drastischen Worten zusammengefasst. Er erklärte:
„Schon die Implementierung eines Losverfahrens ohne gesetzliche Grundlage ist aus unserer Sicht rechtswidrig. Auf dieser Basis nunmehr auch noch die sofortige Vollziehung der vergangenen Entscheidungen anweisen zu lassen, erscheint geradezu grotesk.“
5 Kommentare
Bin keine Rechtsanwältin, kenne aber den Effekt, dass in Sofia täglich Flugzeuge mit Arabern zum zocken eintreffen (Hotel Princess in Sofia zB hat ein Spielhalle). Was auch gängig ist, dass Deutsche nach Holland einfallen, weil es dort Coffeeshops gibt. Insofern meine Prognose: Es gilt das Gesetz des Landes, in dem du dich befindest. Macht Sinn, darfst hierzulande auch keine 5 Frauen heiraten, selbst wenn das woanders verboten ist.
das ist nicht genau geregelt. Geringfügig
wie hoch darf der Einsatz denn sein ?
es ist nicht verboten, solange der Geldeinsatz und Gewinn nicht hoch ist!
aus Deutschland aus Spielautomaten Online zu spielen ist durch den Glücksspielvertrag verboten, aber gilt das auch für Deutsche im Ausland ? In Europa ? Auf der ganzen Welt ?